Sportfähigkeit


Sportfähigkeit

Eine Einschränkung der Sportfähigkeit oder sogar ein Sportverbot zu attestieren, ist für Kinder häufig sehr einschneidend, weil sie in ihrem natürlichen Bewegungsdrang gebremst werden. Zumeist werden Sportverbote zu schnell ausgesprochen, da viele kindliche Schmerzphänomene eine Sportfähigkeit nur teilweise oder gar nicht einschränken.

SportfähigkeitDas Thema ‚Sportfähigkeit‘ bei Einschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie kindlichen Schmerzproblematiken ist ein heiß diskutiertes Thema. Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang durch das Aussetzen der Sportfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden.

Kinder leiden zum Teil extrem unter dem Umstand, kein Sport mehr ausüben zu dürfen. Unter diesem Aspekt sollte über die Sportfähigkeit des Kindes mit Bedacht entschieden werden und die Entscheidung sollte in Hände von kompetenten kinderorthopädischen bzw. kinderärztlichen Kollegen gelegt werden. Eine vollständige Sportbefreiung sollte nach operativen Eingriffen und Frakturversorgung über einen gewissen Zeitraum, bis zur Erlangung der vollen Funktionsfähigkeit der Extremität attestiert werden. Erst nach Beendigung von gips- und krankengymnastischen Nachfolgetherapien sollte über eine stufenweise Wiedereingliederung in die sportliche Betätigung entschieden werden.

Bei funktionellen Problematiken des Kindes bzw. schmerzhaften Sehnenansatzproblematiken besteht in der Regel keine oder nur eine geringe Einschränkung der Sportfähigkeit. Wichtig ist es für die Eltern zu wissen, ob die sportliche Betätigung zu einem mehr oder weniger dauerhaften Schaden des Kindes führt, was es jedoch in den meisten Fällen nicht tut. Aus unserer eigenen Erfahrung können wir sagen, dass Sportunfähigkeiten heute zumeist sehr schnell und unbedacht von ärztlichen Kollegen ausgesprochen werden und die Kinder in der Regel psychisch sehr unter dieser Einschränkung leiden.

Die Risiken und die Gefahren für die orthopädische Gesundheit des Kindes sollten sorgfältig abgewogen werden, um das Kind nicht zusätzlich zu frustrieren. In der Regel heben wir 70% aller Sportunfähigkeiten in unserer Praxis auf, da es trotz Vorliegen von orthopädischen Symptomatiken keinen ersichtlichen Grund für eine sportliche Einschränkung des Kindes gibt. Besondere Sorgfalt dient die Einschränkung der Sportfähigkeit bei leistungssporttreibenden Kindern. Hier ist es meist notwendig, in Kombination mit den beschriebenen Therapiemethoden, zumindest eine teilweise Sportfähigkeit zu erlauben und wenn notwendig, spezielle Therapie- und Sportpläne aufzustellen, die das Kind nicht komplett aus der sportlichen Förderung herausnimmt.

Zumeist wird die Erlangung der Sportfähigkeit herausgezögert, wenn entsprechende Therapiekonzepte nicht effektiv und wirksam sind. Bei längeren Sportunfähigkeitszeiten sollten Sie daher unbedingt einen kinderorthopädisch versierten Kollegen zurate ziehen, um einen entsprechenden Therapie- und Sportplan für Ihr Kind aufstellen lassen.